Hohe Steueranlage und positive Gemeinderechnung
Die Gemeinderechnung 2021 wird wohl am 27. Juni 2022 an der GGR-Sitzung ohne grosses Aufsehen genehmigt. Die Rechnung schliesst deutlich besser ab als budgetiert und weist einen Ertragsüberschuss von rund CHF 710 000 aus. Dies ist eine Besserstellung von knapp 3,2 Mio. gegenüber dem Budget. Das gute Resultat ist vor allem auf den Steuerertrag der natürlichen Personen, den Lastenausgleich Sozialhilfe, auf die Marktwertanpassungen (amtl. Neubewertung 2020) sowie auf den weniger hohen Abschreibungsbedarf zurückzuführen. Zudem sind sowohl beim Personal- wie auch beim Sachaufwand Einsparungen zu verzeichnen, ist der Gemeinderechnung zu entnehmen. Weiter habe sich die Corona-Pandemie nicht so stark auf das Rechnungsergebnis ausgewirkt, als zum Zeitpunkt der Budgetierung angenommen wurde. Auch die Nettoinvestitionen lagen mit hohen 6 Mio. unter dem Budgetwert.
So weit so gut, dies ist grundsätzlich erfreulich und lässt viele vermuten, dass sich die Gemeindefinanzen wieder auf Kurs befinden. Dazu einige Fakten, die bei der kommenden Finanzplanung zu berücksichtigen sind. Worb ist im Benchmarkt mit den umliegenden und vergleichbaren Gemeinden mit einem Steuerfuss von 1.70 absoluter Spitzenreiter (siehe nachfolgende Tabelle):
Finanzkennzahlen Gemeindevergleich (Stand 2020):
Gemeinde | Steueranlage | Einwohner:innen |
Worb | 1.70 | 11 280 |
Spiez | 1.65 | 12 776 |
Münchenbuchsee | 1.64 | 10 245 |
Vechigen | 1.64 | 5 431 |
Lyss | 1.60 | 15 583 |
Münsingen | 1.58 | 12 971 |
Zollikofen | 1.40 | 10 388 |
Belp | 1.34 | 11 468 |
Ittigen | 1.29 | 11 277 |
Muri b. B. | 1.14 | 12 633 |
Weil unser Kanton schweizweit als Steuerhölle gilt, wirken sich hohe Steueranlagen in den Gemeinden zusätzlich negativ aus. Bei vielen Zuzügern (natürliche- und juristische Personen) gilt eine tiefe Steueranlage immer noch als wichtiges Attraktivitätskriterium bei der Wahl des Wohn- und Niederlassungsorts. Es ist mir bewusst, dass wir kurzfristig mit anderen Gemeinden nicht mithalten können. Es muss aber das Ziel sein, die Steueranlage mittelfristig um zwei Steuerzehntel zu senken. Das Parlament darf nicht weiter eingeschüchtert werden, indem man pessimistisch budgetiert und eine Diskussion über eine Senkung der Steueranlage unterbindet.
Die Exekutive wäre gut beraten, das Budget 2023 mit 3 Varianten (Steueranlage 1.70, 1.65 und 1.60) dem Parlament vorzulegen. Das Parlament steht zudem in der Verantwortung, beim Finanzplan die Steuerbelastung der Unternehmen und natürlichen Personen attraktiver zu gestalten.