Medienmitteilung

Abstimmung gegen EU-Waffenrichtlinie

Das europäische Parlament hat aus Ohnmacht nach den traurigen Terroranschlägen in Europa die EU-Waffenrichtlinien verschärft. Leider ist diese Massnahme völlig wirkungslos in Bezug auf die Terrorbedrohung, weil Terroranschläge nie mit legalen Waffen verübt werden, vermehrt ja nicht einmal mit Schusswaffen, sondern mit Fahrzeugen, Bomben etc. Der Bundesrat hatte den Waffenbesitzern eine pragmatische Umsetzung der neuen EU-Vorschriften versprochen. Es muss festgehalten werden: Sowohl die EU-Waffenrichtlinie als auch der Gesetzesentwurf des Bundesrats verfehlen das ursprüngliche Ziel. Es liegt eine Scheinlösung auf dem Tisch, die den legalen Waffen-besitzer drangsaliert, aber beispielsweise keine Massnahmen gegen den gefährlichen Handel mit illegalen Waffen enthält. Unsere bestehenden Gesetze reichen aus – würden sie konsequent angewendet.

Was ändert sich nun im Gesetz:
Unsere Ordonnanzwaffen, die Sturmgewehre 90 und 57, werden der Kategorie der „verbotenen Waffen“ zugeteilt. Diese Umteilung hat zur Konsequenz, dass für den Erwerb eines Sturmgewehrs 90 oder 57 unter Kostenfolge eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragt sowie ein Bedürfnisnachweis erbracht werden muss. Zudem muss der Besitzer einer solchen Waffe diese innerhalb von 3 Jahren nachregistrieren lassen durch eine Nachmeldung. Eine Besitzstandswahrung gibt es nicht. Wird die Ausnahmebewilligung durch einen Kanton aus irgendeinem Grund verweigert, erfolgt ein Eintrag ins Schengeninformationssystem. Die Schweiz ist seit 2006 Schengen-/ Dublinmitglied, eigentlich mit dem Ziel, durch eine bessere europäische Zusammenarbeit für mehr Sicherheit und eine effiziente Abwicklung der Asylgesuche zu sorgen. Der Bundesrat droht bei einer Nichtumsetzung der EU-Waffenrichtlinie damit, dass die Schweiz aus dem Schengen- und Dublinabkommen geworfen werde. Das ist eine reine Angstmacherei und völlig übertrieben. Die Schengenstaaten haben doch kein Interesse, aus der Schweiz einen weissen Fleck zu machen, indem Straftäter untertauchen können, weil der Datenaustausch nicht mehr möglich wäre. Alle 5 Jahre wird die EU prüfen, wie die neue Gesetzesverschärfung sich auf die Terrorabwehr auswirkt, und als Konsequenz neue Massnahmen beschliessen. Statt wirksame Massnahmen gegen Terroristen und illegale Waffen zu ergreifen, geraten rechtschaffend legale Waffenbesitzer, die arglos über die offenen Grenzen in ein anderes EU-Land reisen, ins Visier der bürokratischen Behörden.

Stephan Zingg, Mitglied GGR

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