Medienmitteilung
Asylgesetzgebung und deren Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen
ln naechster Zeit werden ueber zahlreiche Schweizer Gemeinden zusaetzliche Belastungen hereinbrechen.Die Asylgesetzgebung sieht vor, dass der Bund waehrend fuenf Jahren fuer die Sozialhilfe an neu eintreffende Asylbegehrende aufzukommen hat. Danach sind die Gemeinden, denen die eingetroffenen Migranten zugeteilt worden sind, in der Pflicht. Begruendet wird diese Praxis damit, dass die Gemeinden nach fuenfjaehriger Anwesenheit der Einwanderer keine nennenswerten Zusatzbelastungen zu befuerchten haetten. Denn innert fuenf Jahren seien diese Asylbegehrenden laengst integriert und wuerden fuer sich selber sorgenDiese Theorie ist jedoch meilenweit von der Realitaet entfernt. Der groesste Teil jener Einwanderer, die 2015 in unser Land gekommen sind, fallen ab kommendem Jahr den Gemeinden zur Last. Es sind gesamtschweizerisch mehr als 30 000 Personen, die sozialhilfeabhaengig sind, und die Mehrheit davon wird die Wohngemeinde mit zusaetzlichen Sozialaufwendungen belasten. Es drohen Ausgaben auf die Gemeinden zuzukommen, die die Finanzhaushalte so stark belasten, dass noetige Investitionen zurueckgestellt werden muessen und andere Einschraenkungen drohen.In der Gemeinde Worb betrugen die Sozialhilfeaufwendungen im Jahr 2018 rund 5,6 Mio. Franken. Dabei ist der Anteil des Kantons von 0,75 Mio. Franken nicht eingerechnet. Der Anteil an wirtschaftlicher Sozialhilfe betrug 4,6 Mio. Franken. Die Anzahl der unterstuetzten Personen belief sich auf 609. Davon waren je 50 % Schweizer und Schweizerinnen und 50 % Auslaender. 63 % der 609 Personen waren im erwerbsfaehigen Alter. Wenn man bedenkt, dass der Steuerertrag der Gemeinde im Jahr 2018 rund 26,5 Mio. Franken betrug, wird klar, dass ein weiterer Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen fast nicht mehr tragbar ist.
Heidi Howald Lichtenberger
Vizepraesidentin SVP Worb
Mitglied Finanzkommission