Medienmitteilung

Salamitaktik in Reinkultur

Wie die EU als Institution taktisch vorgeht, zeigt die aktuelle Verchärfung des Waffenrechts. Aktuell erleben wir, wie die Salamitaktik der EU gegenüber der Schweiz funktioniert. Dies im Zusammenhang mit dem Institutionellen Rahmenabkommen und der verhängnisvollen Unionsbürgerrichtlinie. Diese wurde von Brüssel absichtlich nicht ins Rahmenabkommen integriert, weil auch der EU klar ist, dass damit ein Nein bei einer Volksabstimmung so sicher ist wie das Amen in der Kirche. Die Unionsbürgerrichtlinie der EU würde den EU-Bürgern Tür und Tor zu unseren Sozialsystemen öffnen. Zwar ist diese Richtlinie nicht Gegenstand des Rahmenabkommens mit der EU. Dass sie uns die Richtlinie aufzwingen wird, ist indes so sicher wie das Amen in der Kirche.Dasselbe Spiel erlebten wir bereits im Vorfeld der Abstimmung von 2005 zum Schengen/Dublin-Abkommen. Dagegen war das Referendum ergriffen worden, unter anderem von der SVP. Die Schweiz werde ihr jahrhundertealtes Recht des verantwortungsbewussten Waffenbesitzes aus der Hand geben. Der Bundesrat beschwichtigte, es gehe nur um Mindestregeln gegen den Waffenmissbrauch. Ansonsten entspreche das schweizerische Waffenrecht den Vorgaben des Abkommens weitgehend. Nach einem intensiv geführten Abstimmungskampf, der zur hohen Stimmbeteiligung von fast 57 Prozent geführt hatte, sagte der Souverän dann mit 54,6 Prozent relativ knapp Ja. Schützen und Jäger wähnten sich nach der Niederlage von 2005 aber immerhin im Glauben, das Waffenrecht bleibe nun wie es ist und würde alsbald nicht weiter verschärft. Doch weit gefehlt. Bereits 2013 lancierte die EU eine weitere Überarbeitung des Waffenrechts und beschloss in der Folge ein grundsätzliches Verbot von halbautomatischen Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen. Diese neue EU-Richtlinie änderte mit dem Schengen-Abkommen, und weil die Schweiz gehalten ist, dieses Abkommen „dynamisch nachzuvollziehen“, kommt sie um eine weitere Verschärfung ihres Waffenrechts nicht herum. Salamitaktik also in Reinkultur. Denn auch Sturmgewehre und Pistolen sind halbautomatische Waffen, deren Besitz künftig verbürokratisiert und ausnahmebewilligungspflichtig sein wird. Die Befürworter dieser Salamitaktik der EU operieren nun mit der Behauptung, eine Ablehnung der Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie hätte automatisch den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-System zur Folge. Es ist eher unwahrscheinlich, die Schweiz, welche zentral im Herzen Europas und dessen Verkehrsachsen liegt, unisono aus dem Schengen-Abkommen auszuschliessen. Zudem wurde kürzlich das Schengen/Dublin-Abkommen von Staaten wie Frankreich und anderen EU-Staaten massiv in Frage gestellt.Lassen wir uns von der EU nicht vorführen und sagen am 19.05.2019 klar NEIN zum Bundesbeschluss „Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien“.

Martin Wälti
GGR-Mitglied

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