Medienmitteilung

Wirksames Leitbild oder finanzielles Leidbild?

Ein Leitbild soll die Vision eines Unternehmens, einer Organisation, formulieren. Es soll ein Kompass sein für Strategien und für eine gemeinsame Marschrichtung. Menschen, die zusammen einer Organisation angehören, müssen ein Leitbild oder eine Strategie verstehen, mittragen und umsetzen.

Auf der Internet-Seite der Gemeinde Worb finden sich zahlreiche Leitbilder. Die Bildungskommission entwickelte Ende Mai 2018 ihr Leitbild, das jedoch vom Gemeinderat zurückgewiesen wurde. «Zu wenig Einfühlungsvermögen, zu nüchtern» lautete die Kritik aus dem Gemeinderat. Also wieder zurück auf Feld eins. Überarbeiten, Zusatzkosten und Ärgernis für den zuständigen Gemeinderat. Mitte September dieses Jahres wurde der zweite Anlauf genommen. Das Leitbild wurde durch einen Satz ergänzt, der das Einfühlungsvermögen abbilden soll. Wollen wir hoffen, dass sich der Gemeinderat damit zufriedengibt.

Was mich bei dieser Sache interessiert, ist weniger das Hin und Her, sondern das Verhältnis von Aufwand und Ertrag – oder in diesem Zusammenhang: Wofür werden unsere Steuergelder verwendet?

Hier ein paar Kostengrössen zu aktuellen Worber Leitbildern:

Bildungsleitbild/Bildungsstrategie mit Organisationsberatung, ohne Publikation CHF 12’300.–

Altersleitbild mit externer Beratung und Publikationskosten CHF 27’700.–

Ob die mit grossem Aufwand und hohen Kosten erarbeiteten Leitbilder und Strategien die Qualität der Organisationen verbessern und dadurch den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen, bleibt offen. Es stellt sich aber die Frage, ob unsere Gemeinde Leitbilder und Strategien benötigt, die so hohe Kosten verursachen – notabene Steuergelder.

Und wenn wir gerade beim Thema Geld sind; Gerne hätte ich erfahren, wie teuer frühere Leitbilder zu stehen kamen. Christian Reusser, Gemeindeschreiber, antwortete auf die entsprechende Anfrage: «Wenn ich nun in den Akten und in der Buchhaltung nochmals die verlangten Abklärungen machen soll, muss ich dir meinen Aufwand mit einem Stundenansatz von 110 Franken pro Stunde in Rechnung stellen.» Die Aussage des Leiters der Verwaltung ist erstaunlich. Gibt doch die Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates (GGR) unter Artikel 6 vor: «Die Mitglieder des GGR sind berechtigt, in die amtlichen Akten der Gemeindeverwaltung Einsicht zu nehmen und die notwendigen Auskünfte zu verlangen.»

Gerne setze ich mich für die Gemeindepolitik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und ein. Wenn ich jedoch als gewähltes Mitglied des Grossen Gemeinderats (GGR), also als Volksvertreterin, und Mitglied der Bildungskommission Informationen von allgemeinem Interesse «einkaufen» muss, dann geht mir das zu weit. Sie als Leserin und Leser können also wie ich nur mutmassen, was uns die Leitbilder in der Vergangenheit gekostet haben.

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