Dringliche Interpellation Vergabe von Aufträgen
GGR-Sitzung vom 11.05.2020:
Dringliche Interpellation
Änderung «Vergabesentiment» zu gunsten ortsansässiger KMU
Ausgangslage:
Die Auftragsvergaben der Gemeinde Worb für Investitionen und Beschaffungen unterliegen dem Reglement des Bundesgesetzes für das öffentliche Beschaffungswesen. Dieser Leitfaden verbietet bei der Auftragsvergabe jede Bevorzugung ortsansässiger Gewerbebetriebe.
Auftrag:
Auch mit den Vorgaben dieses Reglements gibt es bei den Vergabekriterien Interpretationsspielraum. Der Vorstoss soll die entscheidenden Gremien darauf sensibilisieren, diese Möglichkeiten des Spielraums im Rahmen dieses Reglements wahrzunehmen. Der Vorstoss soll das Sentiment der beteiligten Entscheidungsträger zu Gunsten unserer KMU beeinflussen.
- Die Verwaltung wird angehalten bei Submissionsverfahren und Beschaffungen auf das ortsansässige Gewerbe «besondere Rücksicht» zu nehmen.
- Die entscheidenden Gremien werden bei der Auftragsvergabe angehalten auf die ortsansässigen Gewerbebetriebe «besondere Rücksicht» zu nehmen.
- Die Verwaltung soll überdies eine Priorisierungsliste der geplanten Projekte erstellen, welche zeitnah in diesem Sinne zur Ausführung gebracht werden könnten.
- In dieser Liste müssen Investitionen den Unterhalt- und Sanierungsarbeiten vorgezogen werden, da Investitionen weniger Auswirkung auf die laufende Rechnung haben.
Begründung:
In der ausserordentlichen Lage in der sich auch Worb befindet, ist es angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen sinnvoll, die ortsansässigen KMU bestmöglich zu unterstützen. Es verbessert die Kontakte des Gewerbes zur Gemeinde und kann besonders in Krisenzeiten kein Nachteil sein. Die Serviceleistungen wären damit optimiert, ganz zu schweigen von der erhöhten Steuerwertschöpfung.
Fraktion SVP