Einführung einer zweiseitigen Spezialfinanzierung Feuerwehr – Motion
Ausgangslage:
Die Gemeinde Worb führt die Feuerwehr Worb als einseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr.
Auf Grund dieser Tatsache wird der Steuerhaushalt der Gemeinde Worb jedes Jahr mit Defiziten in der Grössenordnung von Fr. 200‘000.– belastet.
Bei der einseitigen Spezialfinanzierung werden die Defizite durch den Steuerhaushalt gedeckt bzw. belasten den allgemeinen Haushalt und die Erträge werden in die Spezialfinanzierung Feuerwehr (Bestandeskonto 29000.01) eingelegt. Der Saldo beträgt per 31.12.2020 Fr. 115‘856.36.
In den nächsten Jahren stehen gemäss Finanzplan verschiedene grosse Investitionen an.
Damit die Gemeinde eine verursachergerechte Belastung der Investitionen und vor allem die Folgekosten und die Abschreibungen nicht dem allgemeinen Haushalt belasten muss, ist eine zweiseitige Spezialfinanzierung Feuerwehr gestützt auf ein entsprechendes Gemeindereglement einzuführen.
Als erste Massnahme hat der Gemeinderat per 01. Januar 2021 die Ersatzabgabe für den Feuerwehrpflichtersatz erhöht.
Mit der Einführung einer zweiseitigen Spezialfinanzierung werden die Investitionen für den allgemeinen Haushalt entlastet und belasten die Gemeinderechnung nicht mehr.
Hier handelt es sich um einen Schritt in die richtige Richtung!
Antrag an den Grossen Gemeinderat:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gemeindereglement für die Einführung einer zweiseitigen Spezialfinanzierung Feuerwehr Worb zu erarbeiten, dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten und per 01. Januar 2022 in Kraft zu setzen.
SVP-Fraktion